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Gestühl für wahlweise mit und ohne Bestuhlung benutzbare Räume Die
Erfindung betrifft ein Gestühl für wahlweise mit und ohne Bestuhlung benutzbare
Räume, beispielsweise für einen wahlweise als Turnhalle oder Aula zu verwendenden
Raum, bestehend aus mit Klappsitzen versehenen Stuhlreihen, die mittels auf dem
Fußboden aufliegender Stützrollen parallel verschiebbar und mittels Seilzüge aus
einer zusammengeschobenen Ruhestellung in eine ausgefahrene Betriebsstellung bewegbar
sind, wobei die einzelnen Stuhlreihen durch den gegenseitigen Abstand der ausgefahrenen
Stuhlreihen bestimmende Kupplungsglieder verbunden sind.
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Bei einem bekannten Gestühl dieser Art sind die auf dem Boden aufliegenden
Stützrollen gleichzeitig die tragenden Laufrollen des Gestühls, und die die einzelnen
Stuhlreihen verbindenden Kupplungsglieder befinden sich oberhalb des Fußbodens.
Ein Nachteil dieses bekannten Gestühls besteht darin, daß das Publikum durch die
oberhalb des Fußbodens freiliegenden Kupplungsglieder, die sich zwischen den einzelnen
Stuhlreihen befinden, behindert wird. Außerdem besitzt dieses bekannte Gestühl eine
verhältnismäßig geringe Stabilität, denn die Stuhlreihen sind Jediolich mittels
der Kupplungsglieder verbunden, die Gelenke aufweisen und nur geringe Höhe haben,
und in jeder der Stuhlreihen sind die Stützrollen nur in einer Achse vorgesehen.
Bedingt durch das Gelenkspiel an den zahlreichen Anschluß- bzw. Verbindungsstellen
der Elemente der Kupplungsglieder ist nur eine unzureichende Seitenführung gegeben.
Diese mangelhafte Seitenführung des Gestühls führt zwangläufig zu Verklemmungen,
so daß Schwierigkeiten beim Ein- bzw. Ausfahren des Gestühls auftreten müssen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu vermeiden
und ein Gestühl zu schaffen, das sich in kürzester Zeit störungsfrei ein- und ausfahren
läßt, das jederzeit bequem und sicher benutzbar ist und das Publikum nicht behindert.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß jede Stuhlreihe auf
einem durchlaufenden Träger be-
festigt ist, der an seinen Enden auf
je einem Wagenteil ruht, der mittels zweier in der Verschieberichtung hintereinanderliegender
Tragräder auf einer unterhalb des Fußbodens angeordneten Schiene geführt ist und
mittels einer durch einen im Fußboden vorgesehenen Längsschlitz nach oben ragenden
Wange mit dem Träger verbunden ist, und daß die Stützrollen derart über die Länge
des Trägers verteilt angeordnet sind, daß sie in benachbarten Stuhlreihen zueinander
versetzt sind.
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Bei dem erfindungsgemäßen Gestühl liegen die Kupplungsglieder, die
an den Wagenteilen der Stuhlreihen angreifen, unterhalb des Fußbodens, so daß eine
Behinderung des Publikums bei Benutzung des Gestühls durch die Kupplungsglieder
nicht mehr gegeben ist. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Gestühls liegt
darin, daß eine einwandfreie Seitenführung gegeben ist, da die sich in den naturgemäß
eng gehaltenen Bodenschlitzen mit entsprechend geringem Spiel bewegenden Wangen,
die an den durchlaufenden Trägern der Stuhlreihen befestigt sind, sowohl beim Einfahren
als auch beim Ausfahren des Gestühls eine gute Führung gewährleisten, durch die
Verklemmungen mit Sicherheit vermieden werden. Die erforderliche Stabilität des
Gestühls wird einmal durch die auf den unterhalb des Boden ancreordneten Schienen
geführten Wagenteile und zum 7 anderen durch die auf dem Boden aufliegenden
Stützrollen der Träger gewährleistet. Die Stützrollen sichern eine einwandfreie
Abstützung der Stuhlreihen auf dem Boden. Um auch bei großflächigen Stützrollen
oder Stützrollenträgern das Zusammenschieben der einzelnen Stuhlreihen nicht zu
behindern, sind die Stützrollen der geraden Stuhlreihen gegenüber den Stützrollen
der ungeraden Stuhlreihen, wie erwähnt, versetzt angeordnet.
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Da die Wagenteile einen erheblichen Teil der Belastung der besetzten
Stuhlreihen aufnehmen und gleichzeitig eine ausreichende Standsicherung der einzelnen
Stuhlreihen gewährleisten müssen, kann es notwendig werden, daß die Wagenteile eine
größere Breite als die Stuhlreihe besitzen. Um trotzdem die Stuhlreihen bis zur
gegenseitigen Anlage zusammenschieben zu können, können erfindungsgemäß die
Wagenteile
der geradzahligen Stuhlreihen und die der ungeradzahligen Stuhlreihen auf getrennten,
nebeneinanderliegenden Schienen angeordnet sein. Um hierbei für die auf einer Seite
der Stuhlreihen beiindlichen Wagenteile nur einen einzigen Bodenschlitz zu benötigen,
kann der Abstand der parallelen Schienen derart bemessen sein, daß die an benachbarten
Wagenteilen angeordneten Wangen in ein und demselben Längsschlitz geführt sind.
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Eine zweckmäßige Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet sich dadurch,
daß die je zwei benachbarte Stuhlreihen verbindenden Kupplungsglieder aus
drei gelenkig miteinander verbundenen Elementen bestehen, wobei Gelenkbolzen der
äußeren Elemente in Langlöcher des mittleren Elementes eingreifen und an der Unterseite
der Elemente sich in der Strecklage berührende Anschläge vorgesehen sind, die bei
Druckbeanspruchung der Kupplungsglieder infolge des Spieles in den Langlöchern ein
zwangläufiges Einknicken nach unten bewirken.
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Eine abgewandelte Ausführungsform der Kupplungsglieder ist dadurch
gekennzeichnet, daß die je zwei benachbarte Stuhlreihen verbindenden Kupplungsglieder
aus rohrförmigen, teleskopartig ineinander verschiebbaren Gliedern bestehen.
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Die Seilzilee können erfindungsgemäß endlos ausgebildet, an den Wagenteilen
der in Ausfahrrichtung vorn liegenden Stuhlreihe befestigt und durch eine Fernbetätigung,
beispielsweise eine Druckknopfschaltung, ein- und ausschaltbar sein. Die Fernbetätigung
Crestattet eine bequeme Bedienung der Anlage, z. B. vom Raum selbst aus, und ermöglicht,
daß der Vorgang des Aus- und Einziehens des Gestühls auf einfachste Weise vom Bedienenden
beobachtet und geaebenenfalls auch unterbrochen werden kann.
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An der einen Stirnseite des das Gestühl in der Betriebsstellung aufnehmenden
Raumes kann eine Ab-
stellkammer angeordnet sein, deren Tiefe den zusammen-eschobenen
Stuhlreihen entspricht. Normalerweise wird sich das Gestühl in zusammengeschobenem
Zustand in der Abstellkammer befinden. Soll der Raum als Aula verwendet werden,
so wird, z. B. bei Druckknopfschaltung, durch Betätigung der Druckknopfsteuerung
das beispielsweise mit Knick-Hebel-Verbindungen als Kupplungsglieder arbeitende
Gestühl aus der Abstellkammer herausgezogen, indem die an den beiden Enden der in
Ausfahrrichtung vorn liegenden Stuhlreihe angreifenden Seilzüge zunächst diese Stuhlreihe
aus der Abstellkammer herausziehen. hierbei wird das diese zuerst herausgezogene
Stuhlreihe mit der nächsten Stuhlreihe verbindende Knick-Hebel-Gelenk gestreckt.
In gestreckter Stellune, ist der erforderliche Abstand der beiden Stuhlreihen eing
estellt. Die genannte zweite Stuhlreihe wird jetzt von dem Seilzug über die gestreckte
Knick-Hebel-Verbindung mitgenommen und bringt die Knick-Hebel-Verbindung der nächstfolgenden
Reihe ebenfalls in die Streckstellung, worauf auch diese Reihe mitgenommen wird.
Auf diese Weise erfolgt nacheinander ein Herausziehen der einzelnen Stuhlreihen
aus der Abstellkammer so lange, bis das Gestühl seine Endstellung erreicht hat.
Soll das Gestühl wieder in die Abstellkammer zurückeeschoben werden, so wird die
Antriebsvorrichtung in entgegenaesetzter Richtung betätigt; hierbei wird zunächst
die letzte Stuhlreibe ', die aus der Abstellkammer am weitesten herausgezogen und
unmittelbar mit dem Seil-ZUCY verbunden ist, auf die vorletzte Stuhlreihe geschoben,
wobei sich jeweils die Knick-Hebel-Verbindung unter ihrem eigenen Gewicht nach unten
schließt und die letzte Stuhlreihe an der vorletzten Stuhlreihe zur Anlage kommt.
Beim weiteren Einziehen werden so die einzelnen Stuhlreihen nacheinander zur gegenseitigen
Anlage gebracht, bis das Gestühl zusammengeschoben ist und als geschlossene Einheit
unter Einwirkung des Seilzuges in die Ab-
stellkammer eingeführt wird.
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Die Zeichnungen stellen beispielsweise Ausführungsformen der Erfindung
dar, und es zeigt A b b. 1 in schematischer Darstellung eine Draufsieht auf
das erfindungsgemäße Gestühl in auseinandergezogenem und zusammengeschobenem Zustand,
A b b. 2 eine Seitenansicht gemäß A b b. 1,
Ab b. 3 einige
Stuhlreihen in vergrößerter Seitenansicht, A b b. 4 eine Seitenansicht des
Unterbaues einiger Stuhlreihen mit Kupplungsgliedern, A b b. 5 eine
teilweise Draufsicht gemäß A b b. 4, Ab b. 6 eine schematische Draufsicht
auf die Stuhlreihen und Ab b. 7 eine andere Ausführungsform der Kupplungsglieder.
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Die Ab b. 1 und 2 zeigen die Anordnung der Stuhlreihen
2,3 in einem Raum 1. Sollen die Stuhlreihen 2,3 aus dem Raum
1 entfernt werden, werden sie in eine Abstellkammer 4 mit niedrig angeordneter
Decke übergeführt. Die letzte in die Abstellkammer 4 eintretende Stuhlreihe
5 ist an Seilzügen 6 befestigt, die durch in der Abstellkammer 4 angeordnete
Seiltrommeln 7 betätigt werden.
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Die Seilzüge 6 sind endlose Seile und über Umlenkrollen
8 geführt. An je einem Ende der letzten Stuhlreihe 5, die in
Ausfahrrichtung vom liegt, ist ein solcher Seilzug 6 befestigt, der von
je einer der Seiltrommeln 7 betätigt wird, die unter Verwendung von
Zahnradübersetzungen sich gleichzeitig und gleichsinnig drehen. Soll die Bestuhlung
aus der Abstellkammer 4 ausgefahren werden, so werden die Seiltrommeln
7 eingeschaltet, wobei die Seilzüge 6 die Stuhlreihe 5 nach
außen ziehen; die nächstfolgenden Stuhlreihen 2, 3 werden nach Streckung
von sie verbindenden Kupplungsgliedern mitgenommen, so daß sich die Bestuhlung in
ausgefahrenem Zustand in der in den A b b. 1 und 2 im Raum 1 gezeigten
Anordnung befindet. Soll die Bestuhlung wieder in die Ab-
stellkammer 4 eingefahren
werden, so werden die Seiltrommeln 7 in entgegengesetzter Richtung betätigt,
so daß die letzte Stuhlreihe 5 in Richtung auf die Abstellkammer 4 gezogen
wird und hierbei nacheinander die vor ihr liegenden Stuhlreihen 2,3 zusammenschiebt,
bis die zusammengeschobene Bestublung die in der Abstellkammer 4 gezeigte Anordnung
einnimmt.
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Jede Stuhlreihe 2, 3, 5 weist gemäß A b b. 3 übliche
Klappsitze 9 auf, die auf einem Träger 10 angeordnet und abgestützt
sind. Der Träger 10 ruht auf an beiden Enden der Stuhlreihe angeordneten
Wagenteilen 11, die mittels Tragräder 12 auf Schienen 13 gleiten,
die sich unterhalb des Fußbodens 14 befinden. Zur Verbindung zwischen dem Träger
10 und den Wagenteilen 11 dient jeweils eine dünne Wange
10 a.
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Da die Wagenteile 11 der einzelnen Stuhlreihen 2,
3, 5 länger sind als die Breite einer Stuhlreihe, wie sich aus
A b b. 3 ergibt, sind erfindungsgemäß die Schienen 1.3 der geradzahligen
Stuhlreihen 2 und die
der ungeradzahligen Stuhlreihen
3 parallel nebeneinander angeordnet, damit ein Zusammenschieben der einzelnen
Stuhlreihen 2, 3, 5 bis zur gegenseitigen Anlage trotz der größeren Breite
der Wagenteile 11 erfolgen kann. In dem Fußboden 14 sind in der Zeichnung
nicht dargestellte Längsschlitze vorgesehen, durch die die Wangen 10 a hindurchreichen,
so daß infolge der hierdurch erhaltenen guten Führung ein müheloses Hin- und Herfahren
der Stuhlreihen 2, 3,5 mittels der unterhalb des Fußbodens 14 angeordneten
Wagenteile 11 möglich ist. Die Wagenteile 11 sind nach Ab b.
4 mit als Knick-Hebel-Verbindungen 15 ausgebildeten Kupplungsgliedern verbunden,
die sich beim Zusammenschieben der Wagenteile 11 unter ihrem Gewicht nach
unten schließen, wie die A b b. 4 erkennen läßt.
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Um Durchbiegungen der Stuhlreihen 2,3,5 nach unten zu verhindern,
sind auf deren Länge verteilte Stützrollen 16, 17 angeordnet, die am Träger
10 gelagert sind, auf dem Fußboden 14 aufliegen und die erforderliche Abstützung
der Stuhlreihen 2,3, 5 gewährleisten. Um ein vollständiges Zusammenschieben
der einzelnen Stuhlreihen 2, 3, 5 zu ermöglichen, sind die Stützrollen
16 der geradzahligen Stuhlreihen 2 gegenüber den Stützrollen 17 der
ungeradzahligen Stuhlreihen 3 versetzt angeordnet, wie sich aus
A b b. 6 ergibt.
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Die A b b. 7 zeigt ein Kupplungsglied, das aus drei Elementen
18, 19, 20 besteht. Die äußeren Elemente 18 und 19 sind mit
ihren Enden 21 und 22 an zwei benachbarten Wagenteilen 11 drehbar aufgehängt.
Das mittlere Element 20 ist mittels Gelenkbolzen 23
der äußeren Elemente
18, 19 ebenfalls drehbar angeordnet und besitzt Langlöcher 24, in denen die
Gelenkbolzen 23 längsverschieblich aufgenommen sind. Bei gestreckter Stellung
des Kupplungsgliedes 18, 19,
20 liegen die Gelenkbolzen 23 an den äußeren
Enden der Langlöcher 24 an. Die äußeren Elemente 18, 19
sind an ihren Unterseiten
mit vorspringenden Anschlägen 25 versehen, die mit Anschlägen 26 des
mittleren Elementes 20 zur Anlage kommen, wenn sich das Kupplungsglied
18, 19, 20 in gestreckter Lage befindet; beim Zusammenschieben der Bestuhlung,
d. h. bei Druckbeanspruchung des Kupplungsgliedes, überträgt sich der Druck
auf die Anschläge 25,26, da die Gelenkbolzen 23 in der Druckrichtung
in den Langlöchern 24 Spiel haben. Durch diese Maßnahme wird erreicht, daß eine
zwangsweise Schließung des Kupplungsgliedes 18, 19, 20 durch Einknicken nach
unten erfolgt (gestrichelte Darstellung in Ab b. 7), so daß Beschädigungen
der Bestuhlung durch falsche Betätigung des Kupplungsgliedes vermieden werden.