DE3737469C2 - - Google Patents

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DE3737469C2
DE3737469C2 DE19873737469 DE3737469A DE3737469C2 DE 3737469 C2 DE3737469 C2 DE 3737469C2 DE 19873737469 DE19873737469 DE 19873737469 DE 3737469 A DE3737469 A DE 3737469A DE 3737469 C2 DE3737469 C2 DE 3737469C2
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Herbert 5170 Juelich De Koehler
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Pfaff Industriemaschinen 6750 Kaiserslautern De GmbH
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    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
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    • D05B35/00Work-feeding or -handling elements not otherwise provided for
    • DTEXTILES; PAPER
    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
    • D05BSEWING
    • D05B39/00Workpiece carriers

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Annähen der Randzone eines Ärmelzuschnittes an die Randzone des Ärmelausschnittes eines Bekleidungsteiles (Oberbegriff des Anspruches 1) sowie eine Näheinrichtung mit einer Nähmaschine zur Durchführung des Verfahrens nach dem Anspruch 1.
Die bisher bekannte Herstellungsweise zum Einnähen des Ärmelzuschnittes in ein Bekleidungsteil besteht darin, daß die Näherin fortlaufend aufeinanderfolgende Abschnitte der zusammenzunähenden Randzonen der beiden Nähgutteile übereinanderlegt und der Stichbildestelle der Nähmaschine zuführt. Diese Maßnahme ist sehr aufwendig und erfordert besonderes Geschick der Näherin.
Zum Vernähen von Nähgut mit gekrümmter Kontur auf mechanisierten Nähanlagen muß das Nähgut oder die Nähmaschine nicht nur in der üblichen Transportrichtung, sondern auch quer dazu bewegt werden. Dies ergibt insbesondere bei größeren Werkstücken komplizierte Transportverhältnisse. Zum Einnähen eines Ärmelzuschnittes in einen Ärmelausschnitt eines Bekleidungsteiles fehlen aber dazu die Voraussetzungen, weil die zu vernähenden Randzonen der beiden Teile zur Erzielung einer späteren räumlichen Ausbildung völlig unterschiedliche Konturen aufweisen. Ein Zusammennähen der Randzonen der beiden Teile ist daher bei normaler Einspannung in Stoffklammern nicht möglich.
Auf der Internationalen Ausstellung für Bekleidungsmaschinen im Mai 1987 in Osaka, Japan, wurde ein Lösungsversuch zum Einnähen von Ärmeln in einen Sakko auf einem Ärmeleinnähautomaten demonstriert. Der Ärmeleinnähautomat wies neben einer Computersteuerung eine Büste mit zwei Armhaltern und eine kleine Doppelsteppstichnähmaschine auf, die an einem sechsachsigen Roboter angebracht war.
Der Bediener mußte von Hand die Ärmel über die Ärmelhalter ziehen, dann den auf links gedrehten Sakko auf die Büste hängen, die dann in die Armlochposition gefahren ist. Hier mußte der Bediener wieder an beiden Armlöchern Ärmel und Armloch zueinander justieren und fixieren. Nachdem dies sehr exakt geschehen war, konnte nun die an dem Roboterarm befestigte Nähmaschine den Ärmel in und an den Stoffrumpf annähen. Die Ärmelnaht wurde dabei in dreidimensionaler Form ausgeführt.
Die Nähmaschine muß bei dieser Anordnung mit Hilfe eines Roboters eine räumlich verlaufende Naht herstellen. Es ist aber nicht nur eine komplizierte Robotersteuerung erforderlich, sondern es müssen jeweils auch die Büste und die Steuervorgänge an die unterschiedlichen Sakkogrößen angepaßt werden.
Durch die DE-OS 35 18 473 wurde ein Verfahren zum Vernähen eines Randes eines schlauchförmigen, einen den Rand teilenden Schlitz aufweisendes Nähgutteils mit einem aus zwei miteinander teilweise verbundenen Lagen bestehenden taschenförmigen Nähgutteil bekannt. Dabei geht es darum, daß das taschenförmige Teil in einer Ebene, der Rand des schlauchförmigen Teils ebenfalls in einer Ebene angeordnet und bereits in in das taschenförmige Teil hineingeschobenem Zustand im Bereich seiner Seitenkanten geklammert wird. Dabei wird durch Aufteilung der auszuführenden Naht in geradlinige Teilnähte und Umspannen der Klammern für die Halterung der Nähgutteile die Möglichkeit geschaffen, das schlauchförmig ausgebildete Nähgut im Bereich der jeweils auszuführenden Naht in einer Ebene aufzuspannen.
Der Rand des schlauchförmigen Nähgutteiles weist dabei eine an sich geradlinige, in die räumliche Schlauchform umgeformte Kontur auf. Die Herstellung einer Naht bei in der Ebene gekrümmter Kontur der Randzone eines Nähgutes durch eine gerade Naht ist durch die vorbekannte Maßnahme nicht möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Randzonen der beiden miteinander zu verbindenden Nähgutteile so zu gestalten, daß sie sich durch eine einfache Naht vernähen lassen.
Diese Aufgabe wird einerseits bei einem Verfahren nach dem Anspruch 1 und andererseits bei einer Näheinrichtung nach dem Anspruch 2 durch dessen jeweilige kennzeichnende Merkmale gelöst. Dadurch ist nunmehr ein Annähen des Ärmelzuschnittes in den Ärmelausschnitt des Bekleidungsteiles durch eine geradlinige Relativbewegung zwischen der Nähmaschine und den Nähgutteilen möglich, so daß der Nähvorgang auf einer vollmechanisierten Näheinrichtung ausführbar ist. Die Erfindung geht dabei von der Voraussetzung aus, daß der Außenbogen des Ärmelzuschnittes im wesentlichen kreisförmig gestaltet ist.
Zweckmäßige und weiterhin vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes des Anspruchs 2 sind in den Unteransprüchen (Ansprüche 3 bis 10) angegeben.
Die Maßnahme nach Anspruch 3 bringt eine einfache Lösung zur Überführung der durch Innenkurven gebildeten Randzonen der Nähgutteile in eine gestreckte Linie.
Durch die in den Ansprüchen 4 bis 6 angegebenen Merkmale wird die Möglichkeit geschaffen, das Vernähen der vorgeformten Randzonen der Nähgutteile weitgehend zu vereinfachen und zu automatisieren.
Die Merkmale nach den Ansprüchen 7 bis 10 enthalten besonders günstige Ausbildungen der Nähgutklammern zur Abwandlung des an sich kurvenförmigen Randes des Nähgutes in gerade Linien.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Anordnung zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf die Nähanordnung,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der Draufsicht auf die Stoffklammer zur Verformung des Ärmelausschnittes des Bekleidungsteiles,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 2,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Stoffklammer zur Aufnahme des Ärmelzuschnittes,
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V der Fig. 4,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 1,
Fig. 7 eine Seitenansicht auf den Drehantrieb bei aufgesetzter Stoffklammer,
Fig. 8 eine Draufsicht auf die Nähanordnung mit den beiden Zuschnitteilen unmittelbar vor dem Nähvorgang und
Fig. 9 eine der Fig. 8 entsprechende Darstellung mit teilweise fertiggestellter Naht.
Die in Fig. 1 in einer schematischen Draufsicht dargestellte Näheinheit enthält ein Gestell (1), eine Nähmaschine (2), eine erste Nähgutklammer (3) für ein Bekleidungsteil (B), einen Drehantrieb (4) für eine zweite Nähgutklammer (5) (siehe Fig. 4) zur Aufnahme eines Ärmelzuschnittes (A).
Die Nähmaschine (2) ist auf einem Schlitten (6) befestigt, der auf zwei im Gestell (1) angeordneten Führungsstangen (7) verschiebbar gelagert ist. Die Verschiebung des Schlittens (6) erfolgt in an sich bekannter, nicht dargestellter Weise über eine zwischen den Führungsstangen (7) angeordnete Kette (8).
Im Gestell (1) sind zwei weitere Führungsstangen (9) befestigt, auf denen ein Schlitten (10) quer zu dem Schlitten (6) verschiebbar gelagert ist. Die Verschiebung des Schlittens (10) erfolgt über eine zwischen den Führungsstangen (9) angeordnete Kette (11).
Auf dem Schlitten (10) ist die Nähgutklammer (3) (Fig. 2 und 3) an Lagern (12) schwenkbar gelagert. Die Klammer (3) besteht aus einer Grundplatte (13), einer durch Distanzbolzen (14) im Abstand davon gehaltenen Deckplatte (15), zwei dazwischen angeordneten Zahnsegmenten (16 und 17) und einer Rollenkette (18). Diese liegt mit ihren Rollen (19) zwischen Zähnen (20) der Zahnsegmente (16 und 17), wenn diese in ihrer in Fig. 2 dargestellte Ausgangsstellung verschwenkt sind. Durch ein Zahnstück (21), das in Aussparungen (16 a und 17 a) der Zahnsegmente (16 und 17) angeordnet ist und das zwischen zwei Rollen (19) der Rollenkette (18) ragt, wird diese in ihrem mittleren Teil fixiert. Das Zahnstück (21) ist durch eine Schraube (22) mit der Deckplatte (15) fest verbunden.
Zur Führung der Zahnsegmente (16 und 17) dienen Schlitze (23 bis 26), die sowohl in der Grundplatte (13) als auch in der Deckplatte (15) vorgesehen sind und in die in den Zahnsegmenten (16 und 17) befestigte Bolzen (27 bis 30) ragen. Die Bolzen (27 und 29) sind dabei nach oben verlängert und mit Handgriffen (31 und 32) versehen. Die Wälzlinie der Zähne (20) der beiden Zahnsegmente (16 und 17) entspricht der Kontur der Randzone des Ärmelausschnittes des Bekleidungsteiles (B).
Die Grundplatte (13) der Klammer (3) trägt auf ihrer Unterseite einen Lagerbügel (35), der mit einer durch einen Durchbruch (36) in der Tischplatte (10 a) des Schlittens (10) ragenden Kolbenstange (37) eines Pneumatikzylinders (38) verbunden ist. Dieser ist an einem am Schlitten (10) befestigten Träger (39) schwenkbar gelagert. Eine zwischen dem Schlitten (10) und der Grundplatte (13) angeordnete durch Zapfen (40 a und 40 b) geführte Feder (41) hält die Klammer (3) normal in ihrer angehobenen Stellung.
Die Rollen (19) der Kette (18) sind nach unten mit elastischen, zapfenförmigen Klemmelementen (42) verbunden, die sich beim Absenken der Klammer (3) auf die Randzone des Bekleidungszuschnittes (B) aufliegen und sie festklemmen. Zum Anlegen der zu vernähenden Randzone des Bekleidungszuschnittes (B) unter die Klemmelemente (42) ist ein der Kontur des Ärmelausschnittes entsprechender Anschlagwinkel (43) auf dem Schlitten (10) aufgeschraubt.
Zur Aufnahme des Ärmelzuschnittes (A) dient die zweite Nähgutklammer (5) (Fig. 4 und 5). Ihre Randkante (45 a) zur Aufnahme des der späteren Nahtzone des Ärmelzuschnittes (A) benachbarten Bereiches ist im Bereich des Innenbogens des Ärmelzuschnittes (A) der Kreisbogenform dieses Innenbogens entsprechend ausgebildet. An die kreisbogenförmige Randkante (45 a) schließen sich die Ränder (45 b und 45 c) tangential an.
Die zweite Nähgutklammer (5) weist einen Bügel (50) auf, der zum Festklemmen des der anzunähenden Randzone benachbarten Bereiches des Ärmelzuschnittes (A) dient. Dabei wird der Bügel (50) durch zwei Drehfedern (51 a und 51 b) nach unten gedrückt.
Die Nähgutklammer (5) ist mit einem im Mittelpunkt ihrer kreisbogenförmigen Randkante (45 a) angeordneten Zapfen (52) versehen, der Sechskantprofil aufweist und damit zum lagegerechten Fixieren auf einem separaten Arbeitstisch (53) dient. Der Arbeitstisch (53) ist zur Aufnahme des Zapfens (52) mit einer Bohrung (54) versehen, die ebenfalls Sechskantprofil aufweist.
Auf dem Arbeitstisch (53) ist ein Anschlagwinkel (58) befestigt, der die Kontur der anzunähenden Randzone des Ärmelzuschnittes (A) aufweist und an den diese sich beim Auflegen auf die Nähgutklammer (5) anlegt. Hinter dem mittleren Teil des Anschlagwinkels (58) ist auf dem Arbeitstisch (53) ein Lagerbock (59) befestigt, an dem ein Bügel (60) auf einer Achse (61) gelagert ist. Der Bügel (60) weist Arme (62) auf, an denen eine Klemmleiste (63) befestigt ist, deren Form dem Innenteil der Randzone des Ärmelzuschnittes (A) entsprechend kreisbogenförmig ausgebildet ist. Die Klemmleiste (63) legt sich beim Absenken auf den mittleren Teil der Randzone des Ärmelzuschnittes (A) auf.
Am Bügel (60) ist eine Gabel (64) befestigt, die mit der Kolbenstange (65) eines Pneumatikzylinders (66) verbunden ist. Dieser ist an einem Lagerarm (67) des Lagerbockes (59) angelenkt.
Seitlich des Lagerbockes (59) ist auf dem Arbeitstisch (53) je eine Trägerplatte (70) (Fig. 4 und 6) vorgesehen, die ein der Verformung des seitlichen Randbereiches der anzunähenden Randzone dienende Anordnung trägt. Die Trägerplatte (70) ist dazu auf einer Kolbenstange (71) eines Pneumatikzylinders (72) befestigt. Dieser ist in geeigneter Weise unterhalb des Arbeitstisches (53) angeordnet, wobei die Kolbenstange (71) eine Bohrung in dem Arbeitstisch (53) durchragt. Auf der Trägerplatte (70) ist ein Winkelstück (74) aufgeschraubt, an dessen freiem nach oben ragenden Schenkel das eine Ende einer Blattfeder (75) befestigt ist, deren anderes Ende mit der Kolbenstange (76) eines Pneumatikzylinders (77) verbunden ist. Dieser ist auf der Trägerplatte (70) gelagert. Die Blattfeder (75), die um ihre Befestigung an dem Winkelstück (74) schwenkbar ist, trägt in ihrem unteren Randbereich eine elastische Klemmleiste (78). Die Anordnung ist dabei so getroffen, daß sich die beiden Klemmleisten (78) nach dem Absenken ihrer Trägerplatten (70) auf die zu vernähende seitliche Randzone des Ärmelzuschnittes (A) hinter dem Anschlagwinkel (58) auflegen.
Das Gestell (1) (Fig. 1) trägt eine Tischplatte (1 a) zur Auflage des Bekleidungsteiles (B), wenn dieses mit seiner zu vernähenden Randzone gegen den Anschlagwinkel (43) auf dem Schlitten (10) angelegt wird. Seitlich davon ist die Tischplatte (1 a) ausgeschnitten, um zwei Führungsstangen (79) aufzunehmen, die einen verschiebbaren Schlitten (80) tragen. In diesem ist das Ende einer Klemmschiene (81) senkrecht verschiebbar gelagert, deren Verschiebung durch einen unterhalb des Schlittens (80) befestigten, nicht dargestellten Pneumatikzylinder gesteuert wird. Die horizontale Verschiebebewegung des Schlittens (80) auf den Führungsstangen (79) bewirkt ein Motor (82) über eine Kette (83), deren Enden an dem Schlitten (80) befestigt sind.
Seitlich von der Auflagefläche für den Bekleidungszuschnitt (B) ist der Drehantrieb (4) für die Nähgutklammer (5) auf der Tischplatte (1 a) montiert.
Der Drehantrieb (4) (Fig. 1 und 7) enthält eine auf der Tischplatte (1 a) befestigte Lagerstütze (85), in der zwei Führungsstangen (86) verschiebbar gelagert sind. Die Enden der Führungsstangen (86) sind einerseits mit einem Träger (87) und andererseits mit einem Verbindungsstück (88) verbunden. An dem Verbindungsstück (88) ist eine Kette (89) befestigt, die über ein an der Lagerstütze (85) gelagertes Kettenrad (90) läuft und von einem Antriebsrad (91) eines Motors (92) antreibbar ist, der ebenfalls auf der Tischplatte (1 a) befestigt ist.
An dem Träger (87) ist ein Schrittmotor (97) befestigt, dessen Welle (95) mit einer Auflageplatte (96) verbunden ist. Die Welle (95) enthält eine axiale Bohrung (98), die als Sechskant zur Aufnahme des Zapfens (52) an der Nähgutklammer (5) für den Ärmelzuschnitt (A) ausgebildet ist.
Im folgenden werden die Arbeitsschritte zum Einspannen, zur Manipulation und zum Übergeben des Nähgutes an die Nähposition sowie der eigentliche Nähvorgang beschrieben.
In der Fig. 1 ist die Nähgutklammer (3) in ihrer angehobenen Ausgangslage dargestellt, wobei der Schlitten (10) in seiner an die Tischplatte (1 a) herangefahrenen Position steht. Die Bedienungsperson hat das Bekleidungsteil (B) auf die Tischplatte (1 a) aufgelegt und die zu vernähende Randzone des Ärmelausschnittes (A) an den Anschlagwinkel (43) angelegt. Die Klemmschiene (81) befindet sich dabei entgegen der Darstellung noch in ihrer rechten Endstellung in angehobener Lage.
Nunmehr wird die Klammer (3) durch Einschalten des Pneumatikzylinders (38) abgesenkt und die Klemmelemente (42) legen sich auf die Randzone des Bekleidungsteiles (B) auf. Die Bedienungsperson verschwenkt die Zahnsegmente (16 und 17), indem sie die Handgriffe (31 und 32) auseinander zieht. Dabei bewegen sich die Bolzen (27 bis 30) in ihren Schlitzen (23 bis 26) und bewirken ein Abrollen der Zahnsegmente (16 und 17) entlang der Rollenkette (18). Die Form der Schlitze (23 bis 26) ist dabei so gewählt, daß die Rollenkette (18) im ausgeschwenkten Zustand der beiden Zahnsegmente (16 und 17) eine Gerade bildet. Diesen Zustand zeigt die strichpunktierte Darstellung der Zahnsegmente (16, 17) und der Rollenkette (18) in den Fig. 1 und 2. Das Zahnstück (21), das bereits in dieser Geraden in die Rollenkette (18) eingreift, bewirkt dabei eine seitliche Fixierung der Kette (18). Mit der Rollenkette (18) verschieben sich auch die Klemmelemente (42) und bewirken eine Verlagerung der eingespannten Randzone des Bekleidungsteiles (B) in eine Gerade unmittelbar außerhalb des Randes der Tischplatte (1 a).
Die Klemmschiene (81) wird durch Antrieb des Motors (82) nach links über das Bekleidungsteil (B) verschoben und der nicht dargestellte Pneumatikzylinder für die Vertikalbewegung der Klemmschiene (81) eingeschaltet, so daß diese das Bekleidungsteil (B) unmittelbar neben seiner in die Gerade verlagerten Randzone auf der Tischplatte (1 a) festklemmt. Die Klammer (3) wird nach Ausschalten des Pneumatikzylinders (38) durch die Feder (41) angehoben und der Schlitten (10) fährt in seine zurückgezogene Stellung.
Inzwischen legt die Bedienungsperson den Ärmelzuschnitt (A) auf die auf dem Arbeitstisch (53) (Fig. 4 bis 6) angeordnete Nähgutklammer (5) so auf, daß die zu vernähende Kante an dem Anschlagwinkel (58) anliegt.Durch Einschalten des Pneumatikzylinders (66) senkt sich die Klemmleiste (63) auf den mittleren Teil der Randzone des Ärmelzuschnittes (A). Anschließend werden die unterhalb des Arbeitstisches (53) befestigten Pneumatikzylinder (72) eingeschaltet, die auf die jeweilige Tragplatte (70) einwirken und damit die daran befestigten Klemmleisten (78) auf die beiden seitlichen Randzonen absenken. Danach werden die Pneumatikzylinder (77) eingeschaltet, wodurch die von den Klemmleisten (78) gehaltenen beiden seitlichen Randzonen zur Nähgutklammer (5) hin verschoben werden. Sie bilden dann tangential an den kreisbogenförmigen Mittelabschnitt der Randzone verlaufende gerade Abschnitte. Das hinter den seitlichen Randzonen liegenden Gewebe legt sich dabei in Falten und wird durch Absenken des Bügels (50) auf den Ärmelzuschnitt (A) festgeklemmt.
Nach Umschalten des Pneumatikzylinders (66) und der Pneumatikzylinder (72) werden die Klemmleisten (63 und 78) angehoben. Nach Umschalten des Pneumatikzylinders (77) bewegen sich die Blattfedern (75) wieder in ihre Ausgangslage zurück.
Die Bedienungsperson überführt nunmehr die Nähgutklammer (5) von ihrer Position auf dem Arbeitstisch (53) auf die Auflageplatte (96) am Tragkörper (87) des Drehantriebes (4). Der Tragkörper (87) wurde inzwischen durch Einschalten des Motors (91) in seine linke Endstellung über das Bekleidungsteil (B) gefahren. Die Bedienungsperson legt die Nähgutklammer (5) durch Einführen des Zapfens (52) in die Bohrung (98) auf die Auflageplatte (96) so auf, daß die linke anzunähende gerade Randzone des Ärmelzuschnittes (A) den linken Teil der Randzone des Bekleidungsteiles (B) überdeckt, wie die Fig. 8 zeigt. Durch die sechskantförmige Ausbildung von Zapfen (52) und Bohrung (98) wird die Drehlage der Nähgutklammer (5) auf der Auflageplatte (96) gesichert.
Während nun die Nähmaschine (2) entlang des Randes der Tischplatte (1 a) verschoben wird, beginnt der Nähvorgang sobald die beiden Randzonen von Bekleidungsteil (B) und Ärmelzuschnitt (A) in die Stichbildestelle einlaufen. Gleichzeitig wird der Motor (82) angetrieben, der die Klemmschiene (81) über den Schlitten (80) synchron mit der Bewegung der Nähmaschine (2) nach rechts verschiebt und so den Klemmbereich neben der vernähten Randzone des Bekleidungsteiles (8) freigibt.
Nachdem die Nähmaschine (2) den geraden Teil der Randzone des Ärmelzuschnittes (A) vernäht hat, betätigt sie einen nicht dargestellten Endschalter, der sowohl den Schrittmotor (97) als auch den Motor (92) einschaltet. Der Schrittmotor (97) verdreht die Nähgutklammer (5) über die Welle (95), während der Motor (92) über die Kette (89) die Nähgutklammer (5) synchron mit der Vorschubgeschwindigkeit der Nähmaschine (2) verschiebt, so daß die Randzone des mittleren kreisbogenförmigen Teiles des Ärmelzuschnittes (A) mit dem mittleren Teil der Randzone des Bekleidungsteiles (B) vernäht wird (Fig. 9). Sobald die Nähgutklammer (5) mit ihrer Stellung (II) unter die Stichbildestelle der Nähmaschine (2) verschwenkt wurde, wird der nicht dargestellte Endschalter wieder abgeschaltet, so daß Schrittmotor (97) und Motor (92) abgeschaltet werden.
Nunmehr wird der rechte gerade Teil der Randzone des Ärmelzuschnittes (A) an die entsprechende Randzone des Bekleidungsteiles (B) genäht, worauf die Nähgutklammer (5) mit den zusammengenähten Teilen entnommen werden kann und die einzelnen Antriebsaggregate wieder in ihre Ausgangsstellung zurückfahren.

Claims (10)

1. Verfahren zum Annähen eines Ärmelzuschnittes an die Randzone des Ärmelausschnittes eines Bekleidungsteiles, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • a) Die an einen kreisförmig gestalteten Außenbogen anschließenden Randzonen der zu vernähenden Kontur des Ärmelzuschnittes (A) werden in eine den Außenbogen tangierende Gerade verformt und in dieser Form fixiert,
  • b) die Randzone des Ärmelausschnittes des Bekleidungsteiles (B) wird in eine Gerade verformt und in dieser Form fixiert,
  • c) die vorderen Bereiche der Randzonen des Bekleidungsteiles (B) und des Ärmelzuschnittes (A) werden in eine vorgegebene im wesentlichen deckungsgleiche Relativlage gebracht,
  • d) die beiden Randzonen des Bekleidungsteiles (B) und des Ärmelzuschnittes (A) werden durch eine geradlinig verlaufende Naht miteinander verbunden, und
  • e) während der Nahtbildung im Bereich der Kreiskontur wird der Vorschubbewegung des Ärmelzuschnittes (A) eine diesen auf dem Bekleidungsteil (B) abwälzende Drehbewegung überlagert.
2. Näheinrichtung mit einer Nähmaschine zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) eine erste Einspannstation vorgesehen ist, die Mittel zum Einspannen der zu vernähenden Randzonen des Ärmelzuschnittes (A) sowie Mittel zur Verformung und Fixierung der sich an den kreisförmigen Außenbogen des Ärmelzuschnittes (A) anschließenden Randzonen in an den Außenbogen anschließende Geraden aufweist,
  • b) eine zweite Einspannstation vorgesehen ist, die Mittel zum Einspannen der zu vernähenden Randzone des Ärmelausschnittes des Bekleidungsteiles (B) sowie Mittel zur Verformung und Fixierung der Randzone in eine Gerade aufweist,
  • c) Übergabemittel vorgesehen sind, die das Einspannmittel für das Bekleidungsteil (B) mit seiner zu vernähenden Randzone in die Bewegungsbahn der Nähmaschine überführt und das Einspannmittel für den Ärmelzuschnitt (A) in eine Stellung überführt, in welcher der vordere Bereich der Randzone des Ärmelzuschnittes (A) auf dem vorderen Bereich der Randzone des Bekleidungsteiles (B) deckungsgleich aufliegt,
  • d) Transportmittel vorgesehen sind, die während einer Nahtbildung zum Zusammennähen der beiden Randzonen von Bekleidungsteil (B) und Ärmelzuschnitt (A) eine Relativbewegung zwischen der Nähmaschine und den beiden Einspannmitteln ausführen,
  • e) ein Drehantrieb (4) zum Drehen des Einspannmittels für den Ärmelzuschnitt (A) während der Nahtbildung im Bereich der Kreiskontur des Ärmelzuschnittes (A) vorgesehen ist.
3. Näheinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Einspannen der zu vernähenden Randzonen des Bekleidungsteiles (B) und des Ärmelzuschnittes (A) zum Einspannen der die Innenkurven bildenden Randzonen des Bekleidungsteiles (B) und des Ärmelzuschnittes (A) Nähgutklammern (3, 5) mit relativ zueinander bewegbaren Klemmelementen enthalten, die von einer den gekrümmten Verlauf der jeweiligen Randzone erfassenden Einspannstellung in eine eine Gerade bildende Übergabestellung für ein Klemmittel (81, 50) bewegbar sind.
4. Näheinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die den Ärmelzuschnitt (A) aufnehmende Nähgutklammer (5) mit dem über das fixierte Bekleidungsteil (B) verfahrbaren Drehantrieb (4) kuppelbar ist.
5. Näheinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsverbindung zwischen der Nähgutklammer (5) und dem Drehantrieb (4) über eine Schaftkupplung (52, 98) erfolgt.
6. Näheinrichtung nach Anspruch 2, mit einer die Randzone des Ärmelausschnittes des Bekleidungsteils fixierenden Klemmschiene, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmschiene (81) zum Vernähen der zur Geraden geformten Randzone des Bekleidungsteiles (B) mit dem kreisbogenförmigen Teil der Randzone des Ärmelzuschnittes (A) mit einem synchron zum Nähtransport arbeitenden Antrieb (82) verbunden ist.
7. Nähgutklammer nach Anspruch 2 mit einer Mehrzahl von Klemmelementen, welche zur Einspannung eines parallel zu einer bogenförmigen Randzone verlaufenden Bereiches des Nähgutes vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil der Klemmelemente (42, 78) auf einem Tragmittel (18, 75) befestigt ist, welches zwischen einer einen gekrümmten Verlauf aufweisenden Einspannstellung und einer eine Gerade bildenden Übergabestellung bewegbar ist.
8. Nähgutklammer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragmittel eine Rollenkette (18) ist, deren Bewegung durch in der Nähgutklammer (3) geführte Zahnsegmente (16, 17) über in die Rollenkette (18) eingreifende Zähne (20) erfolgt, die auf einer der Kontur der zu vernähenden Randzone des Nähgutes entsprechenden Wälzlinie angeordnet sind.
9. Nähgutklammer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollenkette (18) in ihrem Mittelteil durch ein in der Geraden angeordnetes Zahnstück (21) fixiert ist, das fest mit der Nähgutklammer (3) verbunden ist und daß die Enden der Rollenkette (18) an je einem der beiden Zahnsegmente (16, 17) befestigt sind.
10. Nähgutklammer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragmittel eine Blattfeder (75) ist, deren eines Ende in der Geraden fixiert ist und deren anderes Ende zwischen den beiden Einspannstellungen bewegbar ist.
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