DE3737469C2 - - Google Patents
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- DE3737469C2 DE3737469C2 DE19873737469 DE3737469A DE3737469C2 DE 3737469 C2 DE3737469 C2 DE 3737469C2 DE 19873737469 DE19873737469 DE 19873737469 DE 3737469 A DE3737469 A DE 3737469A DE 3737469 C2 DE3737469 C2 DE 3737469C2
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- D—TEXTILES; PAPER
- D05—SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
- D05B—SEWING
- D05B35/00—Work-feeding or -handling elements not otherwise provided for
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- D—TEXTILES; PAPER
- D05—SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
- D05B—SEWING
- D05B39/00—Workpiece carriers
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Annähen der Randzone eines
Ärmelzuschnittes an die Randzone des Ärmelausschnittes eines Bekleidungsteiles
(Oberbegriff des Anspruches 1) sowie eine Näheinrichtung
mit einer Nähmaschine zur Durchführung des Verfahrens nach dem Anspruch 1.
Die bisher bekannte Herstellungsweise zum Einnähen des Ärmelzuschnittes
in ein Bekleidungsteil besteht darin, daß die Näherin fortlaufend
aufeinanderfolgende Abschnitte der zusammenzunähenden Randzonen der
beiden Nähgutteile übereinanderlegt und der Stichbildestelle der Nähmaschine
zuführt. Diese Maßnahme ist sehr aufwendig und erfordert besonderes
Geschick der Näherin.
Zum Vernähen von Nähgut mit gekrümmter Kontur auf mechanisierten Nähanlagen
muß das Nähgut oder die Nähmaschine nicht nur in der üblichen
Transportrichtung, sondern auch quer dazu bewegt werden. Dies ergibt
insbesondere bei größeren Werkstücken komplizierte Transportverhältnisse.
Zum Einnähen eines Ärmelzuschnittes in einen Ärmelausschnitt
eines Bekleidungsteiles fehlen aber dazu die Voraussetzungen, weil die
zu vernähenden Randzonen der beiden Teile zur Erzielung einer späteren
räumlichen Ausbildung völlig unterschiedliche Konturen aufweisen. Ein
Zusammennähen der Randzonen der beiden Teile ist daher bei normaler
Einspannung in Stoffklammern nicht möglich.
Auf der Internationalen Ausstellung für Bekleidungsmaschinen im Mai
1987 in Osaka, Japan, wurde ein Lösungsversuch zum Einnähen von Ärmeln
in einen Sakko auf einem Ärmeleinnähautomaten demonstriert. Der
Ärmeleinnähautomat wies neben einer Computersteuerung eine Büste mit
zwei Armhaltern und eine kleine Doppelsteppstichnähmaschine auf, die
an einem sechsachsigen Roboter angebracht war.
Der Bediener mußte von Hand die Ärmel über die Ärmelhalter ziehen,
dann den auf links gedrehten Sakko auf die Büste hängen, die dann in
die Armlochposition gefahren ist. Hier mußte der Bediener wieder an
beiden Armlöchern Ärmel und Armloch zueinander justieren und fixieren.
Nachdem dies sehr exakt geschehen war, konnte nun die an dem
Roboterarm befestigte Nähmaschine den Ärmel in und an den Stoffrumpf
annähen. Die Ärmelnaht wurde dabei in dreidimensionaler Form
ausgeführt.
Die Nähmaschine muß bei dieser Anordnung mit Hilfe eines Roboters eine
räumlich verlaufende Naht herstellen. Es ist aber nicht nur eine komplizierte
Robotersteuerung erforderlich, sondern es müssen jeweils
auch die Büste und die Steuervorgänge an die unterschiedlichen Sakkogrößen
angepaßt werden.
Durch die DE-OS 35 18 473 wurde ein Verfahren zum Vernähen eines Randes
eines schlauchförmigen, einen den Rand teilenden Schlitz aufweisendes
Nähgutteils mit einem aus zwei miteinander teilweise verbundenen
Lagen bestehenden taschenförmigen Nähgutteil bekannt. Dabei geht
es darum, daß das taschenförmige Teil in einer Ebene, der Rand des
schlauchförmigen Teils ebenfalls in einer Ebene angeordnet und bereits
in in das taschenförmige Teil hineingeschobenem Zustand im Bereich
seiner Seitenkanten geklammert wird. Dabei wird durch Aufteilung der
auszuführenden Naht in geradlinige Teilnähte und Umspannen der Klammern
für die Halterung der Nähgutteile die Möglichkeit geschaffen, das
schlauchförmig ausgebildete Nähgut im Bereich der jeweils auszuführenden
Naht in einer Ebene aufzuspannen.
Der Rand des schlauchförmigen Nähgutteiles weist dabei eine an sich
geradlinige, in die räumliche Schlauchform umgeformte Kontur auf. Die
Herstellung einer Naht bei in der Ebene gekrümmter Kontur der Randzone
eines Nähgutes durch eine gerade Naht ist durch die vorbekannte Maßnahme
nicht möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Randzonen der beiden
miteinander zu verbindenden Nähgutteile so zu gestalten, daß sie sich
durch eine einfache Naht vernähen lassen.
Diese Aufgabe wird einerseits bei einem Verfahren nach dem Anspruch 1
und andererseits bei einer Näheinrichtung nach dem Anspruch 2
durch dessen jeweilige kennzeichnende Merkmale gelöst. Dadurch ist nunmehr ein
Annähen des Ärmelzuschnittes in den Ärmelausschnitt des Bekleidungsteiles
durch eine geradlinige Relativbewegung zwischen der Nähmaschine
und den Nähgutteilen möglich, so daß der Nähvorgang auf einer vollmechanisierten
Näheinrichtung ausführbar ist. Die Erfindung geht dabei
von der Voraussetzung aus, daß der Außenbogen des Ärmelzuschnittes im
wesentlichen kreisförmig gestaltet ist.
Zweckmäßige und weiterhin vorteilhafte
Ausgestaltungen des Gegenstandes des Anspruchs 2 sind in den Unteransprüchen (Ansprüche 3 bis 10)
angegeben.
Die Maßnahme nach Anspruch 3 bringt eine einfache Lösung zur Überführung
der durch Innenkurven gebildeten Randzonen der Nähgutteile in
eine gestreckte Linie.
Durch die in den Ansprüchen 4 bis 6 angegebenen Merkmale wird die Möglichkeit
geschaffen, das Vernähen der vorgeformten Randzonen der Nähgutteile
weitgehend zu vereinfachen und zu automatisieren.
Die Merkmale nach den Ansprüchen 7 bis 10 enthalten besonders günstige
Ausbildungen der Nähgutklammern zur Abwandlung des an sich kurvenförmigen
Randes des Nähgutes in gerade Linien.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Anordnung zur Ausführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf die
Nähanordnung,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der Draufsicht auf
die Stoffklammer zur Verformung des
Ärmelausschnittes des Bekleidungsteiles,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 2,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Stoffklammer zur Aufnahme
des Ärmelzuschnittes,
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V der Fig. 4,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 1,
Fig. 7 eine Seitenansicht auf den Drehantrieb bei
aufgesetzter Stoffklammer,
Fig. 8 eine Draufsicht auf die Nähanordnung mit den
beiden Zuschnitteilen unmittelbar vor dem
Nähvorgang und
Fig. 9 eine der Fig. 8 entsprechende Darstellung mit
teilweise fertiggestellter Naht.
Die in Fig. 1 in einer schematischen Draufsicht
dargestellte Näheinheit enthält ein Gestell (1), eine
Nähmaschine (2), eine erste Nähgutklammer (3) für ein
Bekleidungsteil (B), einen Drehantrieb (4) für eine zweite
Nähgutklammer (5) (siehe Fig. 4) zur Aufnahme eines
Ärmelzuschnittes (A).
Die Nähmaschine (2) ist auf einem Schlitten (6)
befestigt, der auf zwei im Gestell (1) angeordneten
Führungsstangen (7) verschiebbar gelagert ist. Die
Verschiebung des Schlittens (6) erfolgt in an sich
bekannter, nicht dargestellter Weise über eine zwischen
den Führungsstangen (7) angeordnete Kette (8).
Im Gestell (1) sind zwei weitere Führungsstangen (9)
befestigt, auf denen ein Schlitten (10) quer zu dem
Schlitten (6) verschiebbar gelagert ist. Die
Verschiebung des Schlittens (10) erfolgt über eine
zwischen den Führungsstangen (9) angeordnete Kette (11).
Auf dem Schlitten (10) ist die Nähgutklammer (3) (Fig.
2 und 3) an Lagern (12) schwenkbar gelagert. Die
Klammer (3) besteht aus einer Grundplatte (13), einer
durch Distanzbolzen (14) im Abstand davon gehaltenen
Deckplatte (15), zwei dazwischen angeordneten
Zahnsegmenten (16 und 17) und einer Rollenkette (18).
Diese liegt mit ihren Rollen (19) zwischen Zähnen (20)
der Zahnsegmente (16 und 17), wenn diese in ihrer in
Fig. 2 dargestellte Ausgangsstellung verschwenkt sind.
Durch ein Zahnstück (21), das in Aussparungen (16 a und
17 a) der Zahnsegmente (16 und 17) angeordnet ist und
das zwischen zwei Rollen (19) der Rollenkette (18)
ragt, wird diese in ihrem mittleren Teil fixiert. Das
Zahnstück (21) ist durch eine Schraube (22) mit der
Deckplatte (15) fest verbunden.
Zur Führung der Zahnsegmente (16 und 17) dienen Schlitze
(23 bis 26), die sowohl in der Grundplatte (13) als auch
in der Deckplatte (15) vorgesehen sind und in die in den
Zahnsegmenten (16 und 17) befestigte Bolzen (27 bis 30)
ragen. Die Bolzen (27 und 29) sind dabei nach oben
verlängert und mit Handgriffen (31 und 32) versehen.
Die Wälzlinie der Zähne (20) der beiden Zahnsegmente
(16 und 17) entspricht der Kontur der Randzone des
Ärmelausschnittes des Bekleidungsteiles (B).
Die Grundplatte (13) der Klammer (3) trägt auf ihrer
Unterseite einen Lagerbügel (35), der mit einer durch
einen Durchbruch (36) in der Tischplatte (10 a) des
Schlittens (10) ragenden Kolbenstange (37) eines
Pneumatikzylinders (38) verbunden ist. Dieser ist an
einem am Schlitten (10) befestigten Träger (39)
schwenkbar gelagert. Eine zwischen dem Schlitten (10)
und der Grundplatte (13) angeordnete durch Zapfen (40 a
und 40 b) geführte Feder (41) hält die Klammer (3)
normal in ihrer angehobenen Stellung.
Die Rollen (19) der Kette (18) sind nach unten mit
elastischen, zapfenförmigen Klemmelementen (42)
verbunden, die sich beim Absenken der Klammer (3) auf
die Randzone des Bekleidungszuschnittes (B) aufliegen
und sie festklemmen. Zum Anlegen der zu vernähenden
Randzone des Bekleidungszuschnittes (B) unter die
Klemmelemente (42) ist ein der Kontur des
Ärmelausschnittes entsprechender Anschlagwinkel (43)
auf dem Schlitten (10) aufgeschraubt.
Zur Aufnahme des Ärmelzuschnittes (A) dient die zweite
Nähgutklammer (5) (Fig. 4 und 5). Ihre Randkante (45 a)
zur Aufnahme des der späteren Nahtzone des
Ärmelzuschnittes (A) benachbarten Bereiches ist im
Bereich des Innenbogens des Ärmelzuschnittes (A) der
Kreisbogenform dieses Innenbogens entsprechend
ausgebildet. An die kreisbogenförmige Randkante (45 a)
schließen sich die Ränder (45 b und 45 c) tangential an.
Die zweite Nähgutklammer (5) weist einen Bügel (50) auf, der zum
Festklemmen des der anzunähenden Randzone benachbarten
Bereiches des Ärmelzuschnittes (A) dient. Dabei wird
der Bügel (50) durch zwei Drehfedern (51 a und 51 b) nach
unten gedrückt.
Die Nähgutklammer (5) ist mit einem im Mittelpunkt
ihrer kreisbogenförmigen Randkante (45 a) angeordneten
Zapfen (52) versehen, der Sechskantprofil aufweist und
damit zum lagegerechten Fixieren auf einem separaten
Arbeitstisch (53) dient. Der Arbeitstisch (53) ist zur
Aufnahme des Zapfens (52) mit einer Bohrung (54)
versehen, die ebenfalls Sechskantprofil aufweist.
Auf dem Arbeitstisch (53) ist ein Anschlagwinkel (58)
befestigt, der die Kontur der anzunähenden Randzone des
Ärmelzuschnittes (A) aufweist und an den diese sich
beim Auflegen auf die Nähgutklammer (5) anlegt. Hinter
dem mittleren Teil des Anschlagwinkels (58) ist auf dem
Arbeitstisch (53) ein Lagerbock (59) befestigt, an dem
ein Bügel (60) auf einer Achse (61) gelagert ist. Der
Bügel (60) weist Arme (62) auf, an denen eine
Klemmleiste (63) befestigt ist, deren Form dem
Innenteil der Randzone des Ärmelzuschnittes (A)
entsprechend kreisbogenförmig ausgebildet ist. Die
Klemmleiste (63) legt sich beim Absenken auf den
mittleren Teil der Randzone des Ärmelzuschnittes (A)
auf.
Am Bügel (60) ist eine Gabel (64) befestigt, die mit der
Kolbenstange (65) eines Pneumatikzylinders (66)
verbunden ist. Dieser ist an einem Lagerarm (67) des
Lagerbockes (59) angelenkt.
Seitlich des Lagerbockes (59) ist auf dem Arbeitstisch
(53) je eine Trägerplatte (70) (Fig. 4 und 6)
vorgesehen, die ein der Verformung des seitlichen
Randbereiches der anzunähenden Randzone dienende
Anordnung trägt. Die Trägerplatte (70) ist dazu auf
einer Kolbenstange (71) eines Pneumatikzylinders (72)
befestigt. Dieser ist in geeigneter Weise unterhalb des
Arbeitstisches (53) angeordnet, wobei die Kolbenstange
(71) eine Bohrung in dem Arbeitstisch (53) durchragt.
Auf der Trägerplatte (70) ist ein Winkelstück (74)
aufgeschraubt, an dessen freiem nach oben ragenden
Schenkel das eine Ende einer Blattfeder (75) befestigt
ist, deren anderes Ende mit der Kolbenstange (76) eines
Pneumatikzylinders (77) verbunden ist. Dieser ist auf
der Trägerplatte (70) gelagert. Die Blattfeder (75),
die um ihre Befestigung an dem Winkelstück (74)
schwenkbar ist, trägt in ihrem unteren Randbereich eine
elastische Klemmleiste (78). Die Anordnung ist dabei so
getroffen, daß sich die beiden Klemmleisten (78) nach
dem Absenken ihrer Trägerplatten (70) auf die zu
vernähende seitliche Randzone des Ärmelzuschnittes (A)
hinter dem Anschlagwinkel (58) auflegen.
Das Gestell (1) (Fig. 1) trägt eine Tischplatte (1 a)
zur Auflage des Bekleidungsteiles (B), wenn dieses mit
seiner zu vernähenden Randzone gegen den Anschlagwinkel
(43) auf dem Schlitten (10) angelegt wird. Seitlich
davon ist die Tischplatte (1 a) ausgeschnitten, um zwei
Führungsstangen (79) aufzunehmen, die einen
verschiebbaren Schlitten (80) tragen. In diesem ist das
Ende einer Klemmschiene (81) senkrecht verschiebbar
gelagert, deren Verschiebung durch einen unterhalb des
Schlittens (80) befestigten, nicht dargestellten
Pneumatikzylinder gesteuert wird. Die horizontale
Verschiebebewegung des Schlittens (80) auf den
Führungsstangen (79) bewirkt ein Motor (82) über eine
Kette (83), deren Enden an dem Schlitten (80) befestigt
sind.
Seitlich von der Auflagefläche für den
Bekleidungszuschnitt (B) ist der Drehantrieb (4) für
die Nähgutklammer (5) auf der Tischplatte (1 a) montiert.
Der Drehantrieb (4) (Fig. 1 und 7) enthält eine auf der
Tischplatte (1 a) befestigte Lagerstütze (85), in der
zwei Führungsstangen (86) verschiebbar gelagert sind.
Die Enden der Führungsstangen (86) sind einerseits mit
einem Träger (87) und andererseits mit einem
Verbindungsstück (88) verbunden. An dem
Verbindungsstück (88) ist eine Kette (89) befestigt,
die über ein an der Lagerstütze (85) gelagertes
Kettenrad (90) läuft und von einem Antriebsrad (91)
eines Motors (92) antreibbar ist, der ebenfalls auf
der Tischplatte (1 a) befestigt ist.
An dem Träger (87) ist ein Schrittmotor (97) befestigt,
dessen Welle (95) mit einer Auflageplatte (96)
verbunden ist. Die Welle (95) enthält eine axiale
Bohrung (98), die als Sechskant zur Aufnahme des
Zapfens (52) an der Nähgutklammer (5) für den
Ärmelzuschnitt (A) ausgebildet ist.
Im folgenden werden die Arbeitsschritte zum Einspannen,
zur Manipulation und zum Übergeben des Nähgutes an die
Nähposition sowie der eigentliche Nähvorgang
beschrieben.
In der Fig. 1 ist die Nähgutklammer (3) in ihrer
angehobenen Ausgangslage dargestellt, wobei der
Schlitten (10) in seiner an die Tischplatte (1 a)
herangefahrenen Position steht. Die Bedienungsperson
hat das Bekleidungsteil (B) auf die Tischplatte (1 a)
aufgelegt und die zu vernähende Randzone des
Ärmelausschnittes (A) an den Anschlagwinkel (43)
angelegt. Die Klemmschiene (81) befindet sich dabei
entgegen der Darstellung noch in ihrer rechten
Endstellung in angehobener Lage.
Nunmehr wird die Klammer (3) durch Einschalten des
Pneumatikzylinders (38) abgesenkt und die Klemmelemente
(42) legen sich auf die Randzone des Bekleidungsteiles
(B) auf. Die Bedienungsperson verschwenkt die
Zahnsegmente (16 und 17), indem sie die Handgriffe (31
und 32) auseinander zieht. Dabei bewegen sich die
Bolzen (27 bis 30) in ihren Schlitzen (23 bis 26) und
bewirken ein Abrollen der Zahnsegmente (16 und 17)
entlang der Rollenkette (18). Die Form der Schlitze (23
bis 26) ist dabei so gewählt, daß die Rollenkette (18)
im ausgeschwenkten Zustand der beiden Zahnsegmente (16
und 17) eine Gerade bildet. Diesen Zustand zeigt die
strichpunktierte Darstellung der Zahnsegmente (16, 17)
und der Rollenkette (18) in den Fig. 1 und 2. Das
Zahnstück (21), das bereits in dieser Geraden in die
Rollenkette (18) eingreift, bewirkt dabei eine
seitliche Fixierung der Kette (18). Mit der Rollenkette
(18) verschieben sich auch die Klemmelemente (42) und
bewirken eine Verlagerung der eingespannten Randzone
des Bekleidungsteiles (B) in eine Gerade unmittelbar
außerhalb des Randes der Tischplatte (1 a).
Die Klemmschiene (81) wird durch Antrieb des Motors
(82) nach links über das Bekleidungsteil (B) verschoben
und der nicht dargestellte Pneumatikzylinder für die
Vertikalbewegung der Klemmschiene (81) eingeschaltet,
so daß diese das Bekleidungsteil (B) unmittelbar neben
seiner in die Gerade verlagerten Randzone auf der
Tischplatte (1 a) festklemmt. Die Klammer (3) wird nach
Ausschalten des Pneumatikzylinders (38) durch die Feder
(41) angehoben und der Schlitten (10) fährt in seine
zurückgezogene Stellung.
Inzwischen legt die Bedienungsperson den Ärmelzuschnitt
(A) auf die auf dem Arbeitstisch (53) (Fig. 4 bis 6)
angeordnete Nähgutklammer (5) so auf, daß die zu
vernähende Kante an dem Anschlagwinkel (58)
anliegt.Durch Einschalten des Pneumatikzylinders (66)
senkt sich die Klemmleiste (63) auf den mittleren Teil
der Randzone des Ärmelzuschnittes (A). Anschließend
werden die unterhalb des Arbeitstisches (53)
befestigten Pneumatikzylinder (72) eingeschaltet, die
auf die jeweilige Tragplatte (70) einwirken und damit
die daran befestigten Klemmleisten (78) auf die beiden
seitlichen Randzonen absenken. Danach werden die
Pneumatikzylinder (77) eingeschaltet, wodurch die von
den Klemmleisten (78) gehaltenen beiden seitlichen
Randzonen zur Nähgutklammer (5) hin verschoben werden.
Sie bilden dann tangential an den kreisbogenförmigen
Mittelabschnitt der Randzone verlaufende gerade
Abschnitte. Das hinter den seitlichen Randzonen
liegenden Gewebe legt sich dabei in Falten und wird
durch Absenken des Bügels (50) auf den Ärmelzuschnitt
(A) festgeklemmt.
Nach Umschalten des Pneumatikzylinders (66) und der
Pneumatikzylinder (72) werden die Klemmleisten (63 und
78) angehoben. Nach Umschalten des Pneumatikzylinders
(77) bewegen sich die Blattfedern (75) wieder in ihre
Ausgangslage zurück.
Die Bedienungsperson überführt nunmehr die
Nähgutklammer (5) von ihrer Position auf dem
Arbeitstisch (53) auf die Auflageplatte (96) am
Tragkörper (87) des Drehantriebes (4). Der Tragkörper
(87) wurde inzwischen durch Einschalten des Motors (91)
in seine linke Endstellung über das Bekleidungsteil (B)
gefahren. Die Bedienungsperson legt die Nähgutklammer
(5) durch Einführen des Zapfens (52) in die Bohrung
(98) auf die Auflageplatte (96) so auf, daß die linke
anzunähende gerade Randzone des Ärmelzuschnittes (A)
den linken Teil der Randzone des Bekleidungsteiles (B)
überdeckt, wie die Fig. 8 zeigt. Durch die
sechskantförmige Ausbildung von Zapfen (52) und Bohrung
(98) wird die Drehlage der Nähgutklammer (5) auf der
Auflageplatte (96) gesichert.
Während nun die Nähmaschine (2) entlang des Randes der
Tischplatte (1 a) verschoben wird, beginnt der Nähvorgang
sobald die beiden Randzonen von Bekleidungsteil (B) und
Ärmelzuschnitt (A) in die Stichbildestelle einlaufen.
Gleichzeitig wird der Motor (82) angetrieben, der die
Klemmschiene (81) über den Schlitten (80) synchron mit
der Bewegung der Nähmaschine (2) nach rechts verschiebt
und so den Klemmbereich neben der vernähten Randzone des
Bekleidungsteiles (8) freigibt.
Nachdem die Nähmaschine (2) den geraden Teil der
Randzone des Ärmelzuschnittes (A) vernäht hat, betätigt
sie einen nicht dargestellten Endschalter, der sowohl den
Schrittmotor (97) als auch den Motor (92) einschaltet.
Der Schrittmotor (97) verdreht die Nähgutklammer (5)
über die Welle (95), während der Motor (92) über die
Kette (89) die Nähgutklammer (5) synchron mit der
Vorschubgeschwindigkeit der Nähmaschine (2) verschiebt,
so daß die Randzone des mittleren kreisbogenförmigen
Teiles des Ärmelzuschnittes (A) mit dem mittleren Teil
der Randzone des Bekleidungsteiles (B) vernäht wird
(Fig. 9). Sobald die Nähgutklammer (5) mit ihrer
Stellung (II) unter die Stichbildestelle der
Nähmaschine (2) verschwenkt wurde, wird der nicht
dargestellte Endschalter wieder abgeschaltet, so daß
Schrittmotor (97) und Motor (92) abgeschaltet werden.
Nunmehr wird der rechte gerade Teil der Randzone des
Ärmelzuschnittes (A) an die entsprechende Randzone des
Bekleidungsteiles (B) genäht, worauf die Nähgutklammer
(5) mit den zusammengenähten Teilen entnommen werden
kann und die einzelnen Antriebsaggregate wieder in ihre
Ausgangsstellung zurückfahren.
Claims (10)
1. Verfahren zum Annähen eines Ärmelzuschnittes an die Randzone
des Ärmelausschnittes eines Bekleidungsteiles, gekennzeichnet
durch folgende Merkmale:
- a) Die an einen kreisförmig gestalteten Außenbogen anschließenden Randzonen der zu vernähenden Kontur des Ärmelzuschnittes (A) werden in eine den Außenbogen tangierende Gerade verformt und in dieser Form fixiert,
- b) die Randzone des Ärmelausschnittes des Bekleidungsteiles (B) wird in eine Gerade verformt und in dieser Form fixiert,
- c) die vorderen Bereiche der Randzonen des Bekleidungsteiles (B) und des Ärmelzuschnittes (A) werden in eine vorgegebene im wesentlichen deckungsgleiche Relativlage gebracht,
- d) die beiden Randzonen des Bekleidungsteiles (B) und des Ärmelzuschnittes (A) werden durch eine geradlinig verlaufende Naht miteinander verbunden, und
- e) während der Nahtbildung im Bereich der Kreiskontur wird der Vorschubbewegung des Ärmelzuschnittes (A) eine diesen auf dem Bekleidungsteil (B) abwälzende Drehbewegung überlagert.
2. Näheinrichtung mit einer Nähmaschine zur Durchführung des
Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
- a) eine erste Einspannstation vorgesehen ist, die Mittel zum Einspannen der zu vernähenden Randzonen des Ärmelzuschnittes (A) sowie Mittel zur Verformung und Fixierung der sich an den kreisförmigen Außenbogen des Ärmelzuschnittes (A) anschließenden Randzonen in an den Außenbogen anschließende Geraden aufweist,
- b) eine zweite Einspannstation vorgesehen ist, die Mittel zum Einspannen der zu vernähenden Randzone des Ärmelausschnittes des Bekleidungsteiles (B) sowie Mittel zur Verformung und Fixierung der Randzone in eine Gerade aufweist,
- c) Übergabemittel vorgesehen sind, die das Einspannmittel für das Bekleidungsteil (B) mit seiner zu vernähenden Randzone in die Bewegungsbahn der Nähmaschine überführt und das Einspannmittel für den Ärmelzuschnitt (A) in eine Stellung überführt, in welcher der vordere Bereich der Randzone des Ärmelzuschnittes (A) auf dem vorderen Bereich der Randzone des Bekleidungsteiles (B) deckungsgleich aufliegt,
- d) Transportmittel vorgesehen sind, die während einer Nahtbildung zum Zusammennähen der beiden Randzonen von Bekleidungsteil (B) und Ärmelzuschnitt (A) eine Relativbewegung zwischen der Nähmaschine und den beiden Einspannmitteln ausführen,
- e) ein Drehantrieb (4) zum Drehen des Einspannmittels für den Ärmelzuschnitt (A) während der Nahtbildung im Bereich der Kreiskontur des Ärmelzuschnittes (A) vorgesehen ist.
3. Näheinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel zum Einspannen der zu vernähenden Randzonen des
Bekleidungsteiles (B) und des Ärmelzuschnittes (A) zum Einspannen
der die Innenkurven bildenden Randzonen des Bekleidungsteiles
(B) und des Ärmelzuschnittes (A) Nähgutklammern
(3, 5) mit relativ zueinander bewegbaren Klemmelementen enthalten,
die von einer den gekrümmten Verlauf der jeweiligen
Randzone erfassenden Einspannstellung in eine eine Gerade
bildende Übergabestellung für ein Klemmittel (81, 50) bewegbar
sind.
4. Näheinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die den Ärmelzuschnitt (A) aufnehmende Nähgutklammer (5) mit
dem über das fixierte Bekleidungsteil (B) verfahrbaren Drehantrieb
(4) kuppelbar ist.
5. Näheinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kupplungsverbindung zwischen der Nähgutklammer (5) und
dem Drehantrieb (4) über eine Schaftkupplung (52, 98) erfolgt.
6. Näheinrichtung nach Anspruch 2, mit einer die Randzone des
Ärmelausschnittes des Bekleidungsteils fixierenden Klemmschiene,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmschiene (81)
zum Vernähen der zur Geraden geformten Randzone des Bekleidungsteiles
(B) mit dem kreisbogenförmigen Teil der Randzone
des Ärmelzuschnittes (A) mit einem synchron zum Nähtransport
arbeitenden Antrieb (82) verbunden ist.
7. Nähgutklammer nach Anspruch 2 mit einer Mehrzahl von Klemmelementen,
welche zur Einspannung eines parallel zu einer bogenförmigen
Randzone verlaufenden Bereiches des Nähgutes vorgesehen
sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil
der Klemmelemente (42, 78) auf einem Tragmittel (18, 75) befestigt
ist, welches zwischen einer einen gekrümmten Verlauf
aufweisenden Einspannstellung und einer eine Gerade bildenden
Übergabestellung bewegbar ist.
8. Nähgutklammer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Tragmittel eine Rollenkette (18) ist, deren Bewegung
durch in der Nähgutklammer (3) geführte Zahnsegmente (16, 17)
über in die Rollenkette (18) eingreifende Zähne (20) erfolgt,
die auf einer der Kontur der zu vernähenden Randzone des Nähgutes
entsprechenden Wälzlinie angeordnet sind.
9. Nähgutklammer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rollenkette (18) in ihrem Mittelteil durch ein in der Geraden
angeordnetes Zahnstück (21) fixiert ist, das fest mit
der Nähgutklammer (3) verbunden ist und daß die Enden der
Rollenkette (18) an je einem der beiden Zahnsegmente (16, 17)
befestigt sind.
10. Nähgutklammer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Tragmittel eine Blattfeder (75) ist, deren eines Ende in
der Geraden fixiert ist und deren anderes Ende zwischen den
beiden Einspannstellungen bewegbar ist.
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